Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hilfsmittel, die eine häusliche Pflege vereinfachen und zu besseren Hygienebedingungen beitragen sollen.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:
- Bettschutzeinlagen,
- Schutzbekleidung bzw. Schutzschürzen,
- Einmalhandschuhe,
- Desinfektionsmittel für die Hände oder für Flächen
- sowie Mundschutz/ Masken.
Um Pflegehilfsmittel beziehen zu können, ist es notwendig einmalig einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu stellen. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass der Versicherte einen anerkannten Pflegegrad hat, zu Hause/ in einer WG/ in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen wohnt und von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird.
Die Pflegekasse übernimmt einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag von
40 €.
Gerne stellen wir für Sie bei Ihrer Krankenkasse die erforderliche Genehmigung für diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sprechen Sie uns gerne darauf an!Hier finden Sie das dazu benötigte Antragsformular